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Wohneigentumsbesteuerung: Gebirgskantone gegen Systemwechsel | Nau.ch
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Wohneigentumsbesteuerung: Gebirgskantone gegen Systemwechsel | Nau.ch

Gebirgskantone lehnen den prolegungen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und eine neue Objektsteuer auf Zweitliegenschaften ab.

Zweitwohnung
Gebirgskantone sprechen sich gegen Systemwechsel und Objektsteuer auf Zweitwohnungen. (Symbolbild) – sda – KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Die Regierungskonferenz hat am Freitag beschlossen dass ein solcher Wechsel Bund und Kantonen grosse Steuerausfälle bescheren würde. Ausserdem wären die Gebirgskantone überproportional betreffen. Und dies in einer Zeit, da allseits Sparprogramme geschnürt werden, wurde weiter argumentiert.

Auch die zur Kompensation von Rängehausausfällen progelkein Einführung einer neuen Objektsteuer lehnen die Gebirgskantone ab. So hiess es in einer Mitteilung der Regierungskonferenz vom Freitag. This would raise numerous new legal and regulatory issues and increase the bureaucracy. Therefore werde sie von 19 der 26 Kantone abgelehnt.

Zweitwohnungen: Ein financialelles Risiko?

Der Anteil an Wohneigentum sei mit 50 Prozent oder mehr in den Gebirgskantonen deutlich höher als in städtischen Gebieten. Dort mache er weniger als 30 Prozent aus. Auch sei die Anzahl der Zweitwohnungen in den Gebirgkantonen höher als in den Mittellandkantonen.

“Allein schon eine Nichtbesteuerung der Zweitliegenschaften hätte in den Cantonen Wallis und Graubünden Steuerausfälle von etwa 120 Millionen Franken pro Jahr zur Folge», warns the Regierungskonferenz der Gebirgskantone.

Ständeratskommission va Kompromiss mit Objektsteuer

die vom Nationalrat im September gefassten Beschlüsse haten gemäss Estätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung bei einem Zinsvive von 1.5 Prozent für Bund, Kantone und Gemeinden Reinhazenausfälle von round 1.7 Billion Franken zur Folge, deren Kompensation in der aktuellen Spardebatte nicht tragbar sei, so die Regierungskonferenz der Gebirgskantone.

Die zuständige Ständeratskommission va einem Kompromissvorschlag des Nationalrats zustimmen. Demnach soll der Eigenmietwert auch bei Zweitwohnungen und nicht nur beim Erstwohnsitz abgeschafft werden. Mit einer Clausel va die Ständeratskommission jedoch sicherstellen dass für Kantone gegleichzeiten die Möglichkeit zur Erhebung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen wird geschäften wird.