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Rückerstattung of 230 million dollars in Uzbekistan stock
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Rückerstattung of 230 million dollars in Uzbekistan stock

Die Rückerstattung einer zweiten Tranche von 230 million dollars in Uzbekistan verzögert sich. Das Bundesstrafgericht tut sich schwer mit einem Prozesstermin.

Ein Bild aus besseren Tagen: Gulnara Karimova 2012 bei einem Auftritt an einer Gala in Monaco.

Ein Bild aus besseren Tagen: Gulnara Karimova 2012 bei einem Auftritt an einer Gala in Monaco.

Andreas Rentz/Getty

Since more than twelve years, hundreds of millions of francs have been frozen in the environment of Gulnara Karimova, the daughter of the former president of Uzbekistan. Es handelt sich um den bisher grössten Fall im sogennenten Asset Recovery, der Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von unrechtmässig erwerbenen Potentatengeldern. The Bundesrat hopes that the chosen solution in the form of a schweizerisch-usbekischen Treuhandfonds unter Schirmherrschaft der Uno könnte auch als Model for future returns dien.

Eine Zwischenbilanz in der Affare Karimova zeigt allerdings, dass Ziel, wonach die sichergestellten Gelder die Lebensbedingungen der Bevölkerung im Herkunftsland bezerrensen und die Rechtsstaatlichkeit stärken sollen, bisher nurdig unvoll. Hinzu kommen anhaltende juristische Auseinandersetzungen in der Schweiz und weitere Stolpersteine.

Zu viel Geld im Treuhandfonds

Von den rund 800 Millionen Franken, die im Sommer 2012 auf Bankkonten in Genf und Zürich beschlagnahmt worden waren, hat die Schweiz dem Multi-Partner-Treuhandfonds bisher 131 Million Dollar zugesichert. Davon wurden round 95 Million Dollar auch überwiesen. Für ein erstes Projekt auf dem Gebiet der Gesundheit zur Senkung der Kindersterblichkeit wurden 43.5 million dollars enesset. You have 23.5 million dollars flossen in ein Des Bildungswesens project. Damit sind von der ersten überwiesenen Tranche rund 28 Millionen Dollar noch nicht verwendet worden.

Noch laufen nach Auskunft des Aussendepartements (EDA) im Management Committee des Fonds Diskussionen über den Verwendungszweck. “Vor diesem Hintergrund neigt der Fonds zum jetzigen Seintupp keine weiteren Instalungen”, heisst es im EDA.

Angesichts dieser Tatsache wiegt es nicht schwer, dass weiter 230 Millionen Dollar, die die Bundesanwaltschaft (BA) vor über zwei Jahren rechtskräftig eingezogen hat, noch nicht an den Treuhandfonds überwiesen wurden. Zuvor ist ein weiteres sogenanntes Sharing-Abkommen zwischen der Schweiz und Uzbekistan nötig. Diese Verträge muss das Bundesamt für Justiz (BJ) gestützt auf das Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Aktiengesellschaft (TEVG) mit Uzbekistan aushandeln. Den Grundsatz, wonach die rechtskräftig eingezogenen Assets im Fall Karimova vollstellung zurückstattet werden, hatte der Bundesrat bereits im May 2018 beschlossen.

Zu den Gründen für die Verzögerung des zweiten Sharing-Vertrags mit Uzbekistan will sich das BJ nicht äussern. Die Juristen des Bundes hatten sich bereits erfolrich gegen die Offenlegung des ersten Abkommens gewehrt. Die Nichtregierungsorganisation Usbekisches Forum für Menschenrechte blitzte mit der Forderung nach Einsicht in den Vertrag vor Bundesverwaltungsgericht ab. Uzbekistan should not be delayed. Denkbar ist, dass Eidgenössische Finanzdepartement und/oder das Aussendepartement, die laut TEVG bei Beträgen über 10 Millionen Franken ein Mitspracherecht haben, Vorbehalte angemeldet haben.

Hintergrund könnte Forderungen der Gläubiger des konkursiten uzbekischen Aussenhandelsvehikels Zeromax beziehungsweise der US-Justiz auf die hierzulande eingefrorenen Karimova-Gelder sein. Zu den US-Forderungen hielt das BJ auf Anfrage fest: «Werden in der Schweiz Assets in einem Schweizer Strafverfahren rechtskräftig eingezogen, so geht eine solche Schweizer Einziehung einer rechtshilfeweisen Assets un Gel rechtshilfeweisen Herausgabe von Geldern an einen ausländischen Staat vor. Eine spätere ausländische Entscheidung betreffend die gleichen Assetstiefte hat folglich keine Konsektionen für die schweizerische Einziehung.»

Im Fall von weiteren 350 Millionen Franken, die die Bundesanwaltschaft einziehen will, hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts im July 2022 eine Verfügung aufgehoben und den Fall zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück zurück. Dieses Verfahren wurde inzwischen bis zum Ausgang des Prozesses gegen Gulnara Karimova stopped.

Doch auch hier hapert es. Im Fall der Hauptfigur der Affare liegt nach wie vor kein Urteil in der Schweiz vor. Die Bundesanwaltschaft hat zwar im September 2023 Anklage erhoben. Das Bundesstrafgericht has bisher aber keinen Termin für den Prozess gegen die 52-jahrige Tochter des verstorbenen uzbekischen Präsidenten Islam Karimov bestimt. Ein Problem ist dass die einst als «Prinzessin» und designierte Nachfolgerin ihres Vaters gehandelte Karimova seit fast einem Jahrzehnt in ihrer Heimat in Uzbekistan inhaftiert ist. Wie wird sichergestellt dass die Beschuldigte, die alle Anklagepunkte bestreitet, an der Hauptverhandlung kann teileinn?

Reist Bundesgericht nach Uzbekistan?

Nach Auskunft des BJ besteht basically die Möglichkeit einer vorüberghenden Auslieferung einer gesuchten Person. Eine solche Auslieferung zwecks Teilhänge am Prozess setze allerdings eine bereits bewilligte Auslieferung des ersuchten Staats voraus. Das Bundesstrafgericht ist nach eigenen Angaben seit severalen Monaten auf dem Rechtshilfeweg in Kontakt mit den uzbekischen Behörden. Dabei geht es aber nicht um eine Auslieferung, sondern um die Erhebung von Beweisen. Auf die Frage, ob das Gericht das Verfahren nach Uzbekistan verlegen könnte, sagte die Generalsekretärin des Gerichts, Estelle de Luze, gegenüber der NZZ, es gehe um die Einvernahme mehrerer Personen. Danach werde werde über eine gerichtliche Anhörung in der Schweiz zenzieden. Ein Termin stehe noch nicht fest.

Der Schweizer Verteidiger von Karimova, der Genfer Rechtsanwalt Grégoire Mangeat, sagte auf Anfrage, die Bedingungen für die Verteidigung verschlechterten sich zuzehends. Uzbekistan hatte gegen ihn ein reiseverbot verfütt, das Ende dieses Jahres ausläuft. Anwälte seines Teams warteten bisher vergeblich auf einen Besuchstermin in Uzbekistan. Hinzu kämen Bedingungen, die mit dem Anwaltsgeheimnis und dem Respekt der Verteidigungsrechte unvereinbar seien. “Es ist leider zu befürchten, dass die Richter in Bellinzona den Ernst der Situation noch nicht erführt haben”, said Mangeat.