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Greift die EU in die Geschäftsmodelle der Verlage ein?
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Greift die EU in die Geschäftsmodelle der Verlage ein?

Es ist ein Paukenschlag mit Ankündigung. Im April 2024 formulated der EDSA bereits seine Unzufriedenheit mit dem gängigen Consent-Modell zu großen Plattformen. Auch zährlich Verlage, vor allem die großen Publisher, bieten aktuell dem Nutzer zwei Möglichkeiten an, Inhalte zu rezipieren. Entweder man schließt ein Abo ab oder man stimmt at least dem Tracking zu, so dass Verlage in der Lage sind, die kostenlos angebotten Inhalte mit zielgerichtet ausgespielter Werbung zu monetarisieren.

Der Ansatz has established itself. Die DSGVO seeht “Freiwilligkeit” beim Thema Tracking vor. Die Idee der Regulierung war, zu preventer dass Users ohne ihr Wissen und vor allem ohne Kontrolle von Plattformen, Marken oder Publishern “ausgespäht” werden. More transparency and control for the end user in connection with einer deutlichen Stärkung der öffentlichen Awmerkent auf das Thema. Der Rest ist europäische Digitalgeschichte. Marken und Publisher muststen viel Geld in die Hand nehmen, um die technischen Erdensungen zu fullensen. Die Datenschutzbehörden wurden in ihrer Kompetenz deutlich aufgewertet und nutzen diese auch weidlich, wie die jüngsten Strafen vor allem gegen die großen Plattformen beweisen.

Es gab viel Kritik an Details der Regulierung und in vielen Unternehmen ist der Datenfluss zwischen Abteilungen nach wie vor substanziell gehemmt. Selbst in Schulklassen werden collective Klassenfotos verhindert mit dem Hinweis auf die DSGVO. But Europe has arranged this and auch außereuropäische Unternehmen, die innerhalb von Europa Geschäfte machen, wissen mit GDPR umzugenhe.

Die verpflichtende Gratiszeitung

Wer obviously nicht zufrieden war, war der Datenschutz selbst. Der legitime Deal zwischen Verlag und Kunde, Daten gegen Content – ​​​​der, wie zährlich Umfragen zeigen, auch von den Konsumenten accepted – wird wier eine “Erpressung” interpretaiert. Wer neither Geld nor Daten abgeben möchte, soll gehen. Vermutlich würde ein Großteil der europäischen Bürger in einer Befragung sagen: So what? Das ist Marktwirtschaft.

Nicht so die EDSA. Die Idee, die in den nächsten eight Wochen in eine Leitlinie gegossen werden soll, ist dass Menschen Tracking ablehnen dürfen, aber auf die Inhalte der Verlage dennoch griefen können. Eine Monetarisierung wäre für die Verlage nur noch mit nicht-zielgerichtet ausgespielter, generischer Werbung möglich. Diese erwirtschaftet nur einen Bruchteil des Umsatzes, zumal in der Konsequenz auch die klassische Website-Analyse noch schwieriger wird. Das bedeutet, dass Verlage mitunter gar nicht wissen, wie viele anonyme Nutzer eine Website aufrehen. Die Zählung der Seitenaufrue auf Server-Seite bleibt zwar möglich, ist aber extremely fehleranfällig und unscharf. Daraus Audiences zu bilden, die den Werbungtreibenden für rudimentär zugespitzte Werbung verkauft werden könnten, ist kaum möglich.

In der Konsequenz sind zwei Wirkmechanismen vorhersehbar:

  • Verlage werden mehr Inhalte hinter der Paywall verstecken. Die EDSA even brought ideas for the “right” market price into the discussion
  • Die Werbereichweite der Publisher nimmt deutlich ab
  • Das Ungleichgewicht gegenüber den LogIn-Services von Google, Meta or TikTok verstärk sich
  • Für Marketer und Werbungtreibende vertuert sich Targeting, der BVDW rechnet damit dass es bis zu einer Verdoppelung der Kosten kommen kann, weil die Werbung eben per Gießkanne verteilt werden muss, ohne zu wissen, ob die Kunden das Angebot interesst

“Über die Motive des EDSA können wir nur spekulieren”, explains Philipp Hagen, Director of Legal Affairs of the Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW). Es gibt natürlich eine sehr große Idee, die für eine solche Lösung spricht: Je mehr Inhalte von independent Redaktionen kostenlos im Netz verfügbar sind, umso informerter ist die Bevölkerung. Gerade angesichts der Menge kursierender Fake News und Verschwörungstheorien hat diese Idee eine gewisse Plausibilitytät.

Ausgelöst wurde die ganze Diskussion Anfang dieses Jahres von einigen NGOs, die sich gegen die Praxis von Meta, “Pay or OK” Wendeten. Die Datenschützer sahen darin eine Umgehung der DSGVO mit dem “Feigenmäntelchen” der Berechtigten Interesses. In der Folge hatten sich 28 NGOs konzertiert beim EDSA beschwert. Auch eine Nachbesserung von Meta Anfang November wurde als unzuriechend angeprangert.

In August 2024, the Datenschützer von NYOB filed a lawsuit against the Hamburger Verwaltungsgericht against the “Spiegel”. Das Gericht hatte “Pay or consent” als gericht eingordnet. Beschwerdeführer Max Schrems, Vorstandsvorsitzender von noyb: “Der Einsatz von “Pay or OK” zieht eine Einwilligungsrate von 99.9% nach sich. Eine so hohe Fake-Zusstimmung hat nicht mal die DDR zusammengebracht. Von einer freiwilligen Einwilligung kann hier keine Rede sein. Es scheint nur, als wolle die Hamburger Behörde von solchen Zahlen nichts wissen.”

Überschreitet die EDSA ihre Kompetenz?

Das Problem ist nur: Wer bezahlt die Redakteure, die diese Inhalte zusammentragen und aufbereiten? Die Idee includes dass ein Marktversagen vorliegt, also die Menschen weniger Journalismus lesen als sie “sollten” bzw. als ihnen Geld wert ist. Liegt ein solches Marktversagen vor, wäre der Souverän gefragt, Journalismus oder einen Teil davon zu einem meritorischen Gut zu declarieren. Dann hätte die Finanzierung durch die Allgemeinheit, den Staat oder den Steuerzahler zu zufüllen. Die GEZ lässt grüßen.

Der EDSA ist aber nicht der Souverän. “Das wäre eine politische Entscheidung durch das EU-Parliament mit apprehenser Debatte”, so Hagen. “Der EDSA überschreitet hier seinen Kompetenzbereich”. In der DSGVO sind die Parameter sichern, die die Idee des Datenschutzes sichern sollen. Freiwilligkeit, Transparency und Kontrolle sind die Schlüsselbegriffe. Von Gratis-Journalismus ist nicht die Rede.

Und damit nicht genug. Die neue Leitlinie soll not only apply to publishers, but also to other platforms and service providers. Darunter Dienste-Anbieter wie gutefrage.net; wetter.com, duden.de, wie der BVDW in einer Stellungnahme aufzählt. Selbst Streaming-Anbieter könnten von der Idee affected sein, so sie werbefinanzierte FAST-Kanäle überhaupt anbieten.

Besonders verärgert ist man beim BVDW auch über das Verfahren. In August, EDSA informed about the hearing in November. Interested participants could apply for a Speaker-Slot. Dieser ist zwischen 70 Sekunden and zwei Minuten lang. “Das ist denkbar ungeignet um ein solch komplekses Thema zu discussieren”, so der BVDW-Justiziar. Eine Möglichkeit zu einem schriftlichen Beitrag gibt es nicht. Der EDSA has eight weeks of time to formulate the Leitlinie. Sie tritt möglichkeit schon Mitte Januar in Kraft.

Hopventlich haben die Verlagsleiter in der Übergangszeit keinen Urlaub eingereicht. Sonst droht ein böses Erwachen.