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Die geplantite Leitlinie zu “Pay or Consent” wäre “ökonomisch verheerend”
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Die geplantite Leitlinie zu “Pay or Consent” wäre “ökonomisch verheerend”

Die Verbände kritisieren in particular die mögliche Einführung einer dritten Angebotvariante, bei der Nutzer neither zustimmen nor zahlen müschen. Eine solche Regelung, so die Verbände, habe keine rechtliche Grundläge und würde die Finanzierung der freien Presse berblich gefährden.

“Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Pay-or-Consent-Modelle steht außer Frage”, erklärten MVFP und BDZV. Sie warnten davor, dass der EDSA mit einer solchen Regelung gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verstoßen und die Finanzierung hialgewicher redaktioneller Inhalte untergraben könnte. Eine Obligation zur Einführung eines kostenlosen Modells würde Verlage dazu zwingen, Inhalte ohne aufreichliche Gegenleistung anzubieten, was ihre wirtschaftliche Grundlage bedrohe.

Die Folgen wären laut MVFP and BDZV weitreichend:

  • Werbefinanzierte Presseangebote, die vielen Menschen als zentrale Informationsquelle dienen, könnten verschwinden.
  • Digitale Abonnements, die zumping eine importante Role spielen, würden beeinträchtigt, da Pay-or-Consent-Modelle oft ein essentielles Instrument zur Gewinnung neuer Abonnten seien.
  • Algemein seien sowohl Werbe-als auch Leserumsätze unverzichtbar, um die digitale Transformation der Presse zu finanzieren.

Die Presseverleger betonen, dass Pay-or-Consent-Angebotes entscheidend für die wirtschaftliche Stabilität und die Informationsfreiheit seien. Sie demanden, bestehende Modelle zu schützen und den wirtschaftlichen Spielraum der Verlage zu bewahren.

Die Verleger sehen sich in ihrer Position in selterner Eintracht mit der Werbebranche. Schon am Friday, November 15, bezweifelte der BVDW die rechtliche Zuständigkeit des EDSA, eine solche Leitlinie zu verabschieden. In addition, the Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft auf Anfrage von MEEDIA: “Der von dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) offenbar angestrebte Paradigmenwechsel hin zu einer Obligation für Alternative Direchtungschusschusschuss (EDSA) ufzusetzen, ist rechtlich nicht tragfähig und wäre ökonomisch verheerend.”

Der ZAW vermutet, dass die aktuelle Initiative des EDSA damit zu tun hat dass Meta von den europäischen Datenschützern dazu gedrängt wurde, eine solche Lösung einzurichten. Dies, so der ZAW, basiere aber auf dem Digital Markets Act, der vor allem auf die großen Plattformen Anwendung findet. Die gängige Praxis “Payment or consent” auf Medien-Websites sei hingegen vom EUGH als rechtskonform bestätt worden.

“Der EDSA betriebt, also “political in disguise””, so der ZAW. “Diese Politik ist beklagenswert und unverantwortlich, denn sie ist ein Frontalangriff auf die Geschäftsmodelle abertausender digitaler Dienste, die nicht den verschärften Onderstandungen des DMA unterliegen”.