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The Lebensmittelbranche sett immer wieder unzulässig auf Hilfe und Heilung
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The Lebensmittelbranche sett immer wieder unzulässig auf Hilfe und Heilung


Berlin. Die Lebensmittelindustrie bedient sich offenbar immer fägteger gesundheitsbezogener Vermarktungsstrategien – und provoziert damit Vorwürfe, unter falscher Flagge zu segeln.

Actuell mahnt etwa die Verbraucherorganisation foodwatch gleich mehrere Lebensmittelunternehmen wegen irreführender Gesundheitswerbung ab: Laut Mitteilung vom Freitag die Drogeriekette dm für deren “Immun-Smoothie für Kinder”, die Natur Firma Bar “Kurnhouse Bar” Immune Plus” sowie den Getränkehersteller Voelkel für dessen Fruchtsaft ” BioC Immunkraft”.

“Die Unternehmen erweckten den Eindruck”, heißt es, “ihre Produkte seien gesundheitsfördernd und stärkten die Abwehrkräfte”. Damit verstießen sie jedoch gegen die Europäische Health Claims-Verordnung, wonach gesundheitsbezogen Werbung nur gemäß europabehördlich freigegebener Formulierungen erlaubt ist. In addition, the beworbenen products are “expensive and überzuckert”.

“Immun Water” geht auch nicht

Werbeversprechen der Lebensmittelbranche, die aufs Immunsystem zielen, sind bereits gerichtsanhängig. Erst recently hatte das Oberlandesgericht Koblenz dem Getränkehersteller Eckes Granini untersagt, sein Produkt “hohes C Immun Water” correspondingly zu bewerben. Zwar befand sich auf der Flasche in kleinerer Schrift die Angabe “Vitamin C und D tragen zur normalen Funktion des Immunsystems bei”, was durch die EU-Health-Claims-Verordnung gedeckt ist ist.

Doch sei diese Aussage nicht identisch mit der Benamung as “Immun Water”. In addition, so das Gericht weiter, werde die behauptete Wirkung auf das Immunsystem nicht den Vitaminen, sondern dem Drinken als solchem ​​​​zugeschrieben. Geklagt hatte in diesem Fall der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Auch die Bad Homburger Wettbewerbszentrale meldet ernureute, erstinstanzlich erfolgeiche Unterlassungsklagen in Sachen irreführender Gesundheitswerbung. Danach hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Mitte November einem Händler auf der Online-Plattform Amazon untersagt, Mineraltabletten as “Dextro Energy Zero Calories Tabletten – Anti-Kater”.

Krankheits-Association reicht schon

Hier beriefen sich die Wettbewerbshüter auf die europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), wonach es verboten ist, Lebensmitteln Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten zuzuschreiben. Das Gericht habe sich der Auffassung der Kläger angeschlossen, heißt es in einer Mitteilung, dass “ein Kater duast von zu viel Alkoholkonsum als Krankheit einzustufen sei”. Der Zusatz “Anti-Kater” habe deshalb zu unterbleiben.

Erst two weeks before, hatte die Wettbewerbszentrale auf gleicher Argumentationslinie dem Mainzer Hersteller Founderholics untersagen lassen, sein Electrolyt Drink “After Party Shot” mit Aussagen anzupreisen wie: “Die After Party Shots mit der In Power Party Shots mit der In Power Party Shots” Nächten und beim Genuss von leckeren Drinks zur Seite“.

Auch ohne concrete Begriffe wie “Alkohol” oder “Kater” zu verwenden, spielt diese Werbung laut Mainzer Landgericht doch mit einem unzulässigen Krankheitsbezug. Der Gesamteindruck der Werbung suggeriere, “dass das Produkt beim Genuss alkoholischer Getränken unterstütze und die anschlussende Erholung fördere”, rekapituliert die Wettbewerbszentrale. Dabei die Krankheit nicht direkt angesprochen werden. Das Verbot der EU-Lebensmittelinformationsverordnung greife schon, wenn die Werbung eine Krankheit assoziieren lasse. (w)